Behandlungspflege nach SGB V

Pflege und Betreuung für Zuhause

Bei der Behandlungspflege führen unsere examinierte Pflegekräfte ausschließlich medizinische Leistungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung im Zuhause des Pflegebedürftigen durch.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:

Laut Sozialgesetzbuch V gehört die Behandlungspflege zur häuslichen Krankenpflege, weswegen alle Leistungen vom behandelnden Arzt verordnet werden können.

Damit Pflegebedürftige die Hilfen in Anspruch nehmen können, muss kein Pflegegrad vorhanden sein. Die Kosten übernehmen schließlich die Krankenkassen, nachdem sie jede Verordnung auf ihre medizinische Notwendigkeit geprüft haben und ihre Genehmigung erteilt haben.

Vorerst gilt der Anspruch durch die erste ärztliche Verordnung für 14 Tage. Der Hausarzt kann jedoch mit einer Folgeverordnung den Zeitraum verlängern. Je nach Zustand des Pflegebedürftigen kann die medizinische Behandlungspflege bis zu vier Wochen erfolgen.

Damit Arzt- oder Krankenhausbesucher reduziert evtl. sogar komplett vermieden werden können, führt unser ambulanter Pflegedienst alle Behandlungen direkt bei dem Pflegebedürftigem Zuhause oder im häuslichen Umfeld eines Angehörigen durch.

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Das berichten unsere Kunden über uns

Tatjana K.

„Vielen Dank für eure kompetente und freundliche Behandlung. Ich kann euch gut weiter empfehlen. Macht weiter so. Die Welt braucht Menschen wie euch!!“

5/5

Astrid R.

„Sehr pünktlich und fleissig. Wechselt die Pfleger nicht zu oft ab und ist sehr gut im Umgang mit Menschen. Ich kann diesen Pflegedienst zu 100% weiterempfehlen.“

5/5

Manfred O.

„Hervorragender Pflegedienst! Kann ich nur empfehlen. Weiter so 👍👍👍“

5/5