Grundpflege nach SGB XI

Pflege und Betreuung für Zuhause

Grundlegend hat jeder, der tägliche Hilfe bei der Grundpflege benötigt, das Recht einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei seiner Pflegekasse zu stellen.

Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch XI festgehalten und legt die Voraussetzungen und sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung fest.

Unter Grundpflege versteht man:

Um eine Einstufung in die Pflegegrade festzulegen, beauftragt die Pflegekasse nach Eingang des Antrags den medizinischen Dienst der Pflegekassen, der anschließend einen Hausbesuch durchführt.

Anschließend wird die Pflegesituation eingeschätzt und die Pflegekasse wird darüber informiert. Abschließend entscheidet dann die Pflegekasse über den Pflegegrad des Antragstellers und teilt Ihnen diese Einstufung schriftlich mit.

Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen unsere Tätigkeiten in Form der Sachleistung direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab.
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Das berichten unsere Kunden über uns

Manuela P.

„Hochqualifizierte Mitarbeiter aus der Kranken- und Altenpflege, die sich rund um die Uhr um das Wohlbefinden der Patienten kümmern, TOP!“

5/5

Miriam N.

„Gut geschultes Personal das mit Herz bei der Arbeit ist. Wirklich toll wie sich um die anvertrauten Menschen gekümmert wird.“

5/5

Matthias S.

„Sehr professioneller Pflegedienst, waren immer gut versorgt!“

5/5