Unterstützungspflege §37 und 38 SGB V
Pflege und Betreuung für Zuhause
Nach einer ambulanten OP, einer schweren Erkrankung sowie nach einem Krankenhausaufenthalt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch(§37 und 38 SGB V des Sozialgesetzbuchs) auf häusliche Pflege für maximal 4 Wochen.
Die Unterstützungspflege speziell nur für Menschen mit einem Pflegegrad 1 oder ohne einen Pflegegrad nachweißen zu können. Kontaktieren Sie uns jetzt um eine kostenfreie Beratung zur Unterstützungspflege zu erhalten.
- Unterstützungspflege beim Arzt Ihrer Wahl ausstellen lassen
- Wir verrechnen die Kosten anschließend mit der Krankenkasse
- Erfahren Sie jetzt mehr und nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Schildern Sie uns
Ihren Wunsch
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erläutern Sie uns Ihre Bedürfnisse und Wünsche zur derzeitigen Situation
Von der Beratung
bis zum Angebot
Nachdem wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse genau kennen, erklären wir Ihnen wie wir Sie dabei bestmöglich unterstützen können
Freuen Sie sich
auf die Zusammenarbeit
Erhalten Sie erstklassige Unterstützung von unserem geschulten Fachpersonal! Wir freuen uns auf Sie!
Das berichten unsere Kunden über uns
Monika L.
„Sehr kompetent und freundlich!!! gute Zusammenarbeit mit den Pflegern und der Leitung. Angenehme Atmosphäre.“
Stefanie M.
„Hervorragender Pflegedienst! Kann ich nur empfehlen. Weiter so 👍👍👍“
Frederic P.
„Kompetentes Team in dessen Hände man seine Lieben sorglos geben kann und dazu eine transparente und ehrliche Beratung.“